Finanzierung
Treppenlift-Förderung verständlich erklärt.
Ein Treppenlift bringt Sicherheit, Freiheit und mehr Alltag im eigenen Zuhause. Damit der Einbau bezahlbar bleibt, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Zuschüsse Schritt für Schritt und bereiten die Unterlagen so vor, dass die Beantragung übersichtlich bleibt. Folgende Förderstellen sind für viele Anfragen besonders relevant.
Pflegekasse ab Pflegegrad 1
SAB in Sachsen
KfW und weitere Stellen
Wichtig: Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Eingang Ihres Antrags bei der SAB. Lösen Sie den Auftrag bei einem Handwerker erst nach Einreichung des Antrags verbindlich aus.
Die wichtigsten Förder-Säulen
Diese Programme spielen bei Treppenliften am häufigsten eine Rolle.
Die genaue Höhe hängt immer von Ihrer Situation, den technischen Anforderungen und der Bewilligung der zuständigen Stelle ab.
Pflegekasse
Der häufigste erste Schritt bei vorhandenem Pflegegrad.
Bis zu 4.180 € pro Person
Bei mindestens Pflegegrad 1 kann der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden. In Haushalten mit mehreren anspruchsberechtigten Personen sind laut Ihrer Vorlage bis zu 16.720 € möglich.
- unabhängig vom Einkommen
- zieht bei Umzug mit
SAB Sachsen
Das starke Landesprogramm für Wohnraumanpassung.
Bis zu 4.000 € Zuschuss
Die Sächsische Aufbaubank kann bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung unterstützen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000 €. Maßgeblich sind dabei Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
- Alleinlebende dürfen 40.000 € Einkommen, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 € Einkommen nicht überschreiten
- Mindestförderbetrag: 1.500 €
- bei geringem Einkommen Förderung teils bis zu 100 % möglich (Bürgergeld/Wohngeld)
KfW
Bundesweite Hilfe für barrierereduzierenden Umbau.
Bis zu 6.250 € Zuschuss
Das KfW-Programm kann unabhängig von einem Pflegegrad interessant sein. Es eignet sich besonders für Menschen, die frühzeitig barrierearm umbauen möchten.
- kein Pflegegrad erforderlich
- interessant für Altersvorsorge
- fördert barrierefreie Standards
Berufsgenossenschaft
Wenn die Ursache ein Arbeits- oder Wegeunfall ist.
Im Einzelfall bis zu 100 %
Ist die Einschränkung auf einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen, kann die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft die Kosten vollständig übernehmen.
- starker Fokus auf Rehabilitation
Rentenversicherung oder Arbeitsagentur
Wenn der Lift hilft, den Arbeitsplatz erreichbar zu halten.
Individuelle Förderung
Wer noch im Berufsleben steht, kann je nach Situation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nutzen. Ziel ist der sichere Zugang zur Arbeit und der Erhalt der Erwerbsfähigkeit.
- für Berufstätige relevant
- Einzelfallprüfung statt Pauschalbetrag
Sozialamt
Wenn andere Kostenträger nicht ausreichen und das Budget eng ist.
Bis zur vollen Hilfe oder Darlehen
Wenn keine andere Stelle greift und die finanziellen Mittel knapp sind, kann das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe unterstützen, teils auch mit zinslosen Darlehen.
- hilft bei finanzieller Überforderung
- kann den Haushalt absichern