Kostenfreie Treppenlift-Beratung

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Finanzierung

Treppenlift-Förderung verständlich erklärt.

Ein Treppenlift bringt Sicherheit, Freiheit und mehr Alltag im eigenen Zuhause. Damit der Einbau bezahlbar bleibt, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Zuschüsse Schritt für Schritt und bereiten die Unterlagen so vor, dass die Beantragung übersichtlich bleibt. Folgende Förderstellen sind für viele Anfragen besonders relevant.

Pflegekasse ab Pflegegrad 1 SAB in Sachsen KfW und weitere Stellen

Wichtig: Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Eingang Ihres Antrags bei der SAB. Lösen Sie den Auftrag bei einem Handwerker erst nach Einreichung des Antrags verbindlich aus.

Die wichtigsten Förder-Säulen

Diese Programme spielen bei Treppenliften am häufigsten eine Rolle.

Die genaue Höhe hängt immer von Ihrer Situation, den technischen Anforderungen und der Bewilligung der zuständigen Stelle ab.

Pflegekasse

Der häufigste erste Schritt bei vorhandenem Pflegegrad.

Bis zu 4.180 € pro Person

Bei mindestens Pflegegrad 1 kann der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden. In Haushalten mit mehreren anspruchsberechtigten Personen sind laut Ihrer Vorlage bis zu 16.720 € möglich.

  • unabhängig vom Einkommen
  • zieht bei Umzug mit

SAB Sachsen

Das starke Landesprogramm für Wohnraumanpassung.

Bis zu 4.000 € Zuschuss

Die Sächsische Aufbaubank kann bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung unterstützen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000 €. Maßgeblich sind dabei Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.

  • Alleinlebende dürfen 40.000 € Einkommen, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 € Einkommen nicht überschreiten
  • Mindestförderbetrag: 1.500 €
  • bei geringem Einkommen Förderung teils bis zu 100 % möglich (Bürgergeld/Wohngeld)

KfW

Bundesweite Hilfe für barrierereduzierenden Umbau.

Bis zu 6.250 € Zuschuss

Das KfW-Programm kann unabhängig von einem Pflegegrad interessant sein. Es eignet sich besonders für Menschen, die frühzeitig barrierearm umbauen möchten.

  • kein Pflegegrad erforderlich
  • interessant für Altersvorsorge
  • fördert barrierefreie Standards

Berufsgenossenschaft

Wenn die Ursache ein Arbeits- oder Wegeunfall ist.

Im Einzelfall bis zu 100 %

Ist die Einschränkung auf einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen, kann die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft die Kosten vollständig übernehmen.

  • starker Fokus auf Rehabilitation

Rentenversicherung oder Arbeitsagentur

Wenn der Lift hilft, den Arbeitsplatz erreichbar zu halten.

Individuelle Förderung

Wer noch im Berufsleben steht, kann je nach Situation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nutzen. Ziel ist der sichere Zugang zur Arbeit und der Erhalt der Erwerbsfähigkeit.

  • für Berufstätige relevant
  • Einzelfallprüfung statt Pauschalbetrag

Sozialamt

Wenn andere Kostenträger nicht ausreichen und das Budget eng ist.

Bis zur vollen Hilfe oder Darlehen

Wenn keine andere Stelle greift und die finanziellen Mittel knapp sind, kann das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe unterstützen, teils auch mit zinslosen Darlehen.

  • hilft bei finanzieller Überforderung
  • kann den Haushalt absichern

So gehen wir vor

Vier Schritte, damit Förderung und Angebot zusammenpassen.

  1. 01

    Situation aufnehmen

    Wir prüfen Treppenform, Nutzung, Mobilität und mögliche Voraussetzungen wie Pflegegrad, Rollstuhlbedarf oder berufliche Situation.

  2. 02

    Förderwege sortieren

    Gemeinsam klären wir, welche Stellen grundsätzlich infrage kommen und in welcher Reihenfolge die Antragstellung sinnvoll ist.

  3. 03

    Angebot sauber vorbereiten

    Sie erhalten eine nachvollziehbare technische und preisliche Grundlage, die für die Einreichung verständlich aufgebaut ist.

  4. 04

    Erst nach Bewilligung starten

    Wir achten darauf, dass Kauf und Einbau erst dann geplant werden, wenn die beantragten Förderwege geklärt sind.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Punkte kurz beantwortet.

Kann ich mehrere Förderungen miteinander kombinieren?

Das ist je nach persönlicher Situation möglich. Entscheidend ist, welche Programme in Ihrem Fall zulässig sind und wie die Antragstellung aufeinander abgestimmt wird.

Reicht ein Pflegegrad allein schon aus?

Ein Pflegegrad ist oft ein sehr guter Start, ersetzt aber nicht automatisch die Prüfung der technischen Lösung, der Unterlagen und der konkreten Bewilligung.

Warum sollte der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?

Viele Förderstellen verlangen, dass vor Bewilligung noch kein Kaufvertrag geschlossen und kein Einbau begonnen wurde. Genau deshalb ist die Reihenfolge so wichtig.

Was, wenn keine Standardförderung passt?

Dann schauen wir auf Sonderfälle wie Unfallkasse, Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Sozialamt. Auch dort können sinnvolle Wege offenstehen.

Nächster Schritt

Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung zu Ihrer Treppe und Ihrer Situation passt.

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